Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO

Wir beraten in Kooperation mit verschiedenen Verbänden Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer im Rahmen der Qualitätskontrolle gem. § 57 a WPO (Peer Review).

57 WPO D

Nach § 57 a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften verpflichtet, sich im Abstand von 6 Jahren einer Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen.

Unsere Leistung beinhaltet dabei die Vorbereitung Ihrer Organisation auf die Qualitätskontrolle.

Der Bundesverband der vereidigten Buchprüfer e.V., Berlin benennt uns als
“ein führender Anbieter für kleine und mittelgrosse Kanzleien zur
Vorbereitung auf Peer Review und Zertifizierung”.

Im Rahmen dieser Beratung optimieren wir zusätzlich ihre internen Abläufe unter wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Insbesondere die am 25. Mai 2016 in Kraft getretene EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), welche eine Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 beinhaltet, wird berücksichtigt.

Zielsetzung dieser Beratung ist die Vorbereitung der Organisation von Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften auf die Durchführung einer Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO (im Sinne von Schulungsmaßnahmen, Hilfe bei der Eigenerstellung der Dokumentation sowie Durchführung der internen Nachschau im Bereich der Kanzleiorganisation) und die Vermittlung geeigneter Prüfer für Qualitätskontrolle gem. § 57a Abs. 3 WPO durch die ASR.

Die Vorgehensweise der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH zur Vorbereitung Ihrer Organisation auf die Qualitätskontrolle gem. § 57 a WPO untergliedert sich in drei unterschiedlichen Phasen:

Analysieren:

    In der Analysephase wird, beginnend mit einer Schulung Ihrer Kanzleimitarbeiter / -innen, Ihre Organisation mittels Mitarbeitergesprächen untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird in Form eines Grobentwurfes des geplanten Qualitätssicherungshandbuches (QSH) auf Basis von selbst entwickelten Vorlagen (verknüpfte Word- und Excel-Dokumente) dargelegt.

Strukturieren:

    In der Strukturierungsphase wird die eigentliche Qualitätskontrolle vorbereitet. Dort werden das QSH, die Verfahrensanweisungen (VA) und alle weiteren Dokumente zur Wirtschaftsprüfung auf Basis von Mustervorlagen durch die ASR in eine erste kanzleiindividuelle Ausgabe gebracht. Parallel hierzu wird ein geeigneter Prüfer für Qualitätskontrolle ermittelt und eine Entscheidung herbeigeführt.

Realisieren:

    Daran schließt sich die Realisierungsphase mit der Schulung Ihrer Kanzleimitarbeiter / -innen, hinsichtlich der neuen VA´s und die Verifizierung der vollständigen Qualitätssicherungsdokumentation, die interne Nachschau Ihrer Kanzleiorganisation an.

Vorteile für Ihr Haus:

    • Wirtschaftliche Erstellung der kompletten Dokumentation
    • Selbst erstellte branchenspezifische Mustern
    • Einbeziehung aller wesentlichen Mitarbeiter / -innen in Form von Interviews
    • Überprüfung der Interviews durch eine zusammenhängende Verifizierung
    • Zeitlich getrennte Bearbeitung der Projektphasen mit entsprechenden Zwischenpräsentationen
    • Zeit- und Budgetbegrenzung des Projektes (3 Monate vom Kick-Off bis zum Zertifikat)
    • Mitarbeiteridentifikation mit den erarbeiteten Lösungen
    • Durchführung der internen Nachschau der Kanzleiorganisation
    • Auf Wunsch stellen wir den Beauftragten für die Aktualisierung der Qualitätskontrolle

Förderungsmöglichkeiten:
(Unterseiten Links)

Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Referenzen für die Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, mit den entsprechenden Kontaktdaten, auf Anfrage zu.