Rechtsanwälte

Im Bereich der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien beraten wir primär im Rahmen der Organisationsberatung und der Zertifizierungsbegleitung nach DIN EN ISO 9001.

Rechtsanwalt D

Die verstärkten Forderungen der Rechtsschutzversicherungen nach Zertifizierung der Kanzleien sowie die Qualitätsoffensive innerhalb verschiedener Berufsverbände wird in Zukunft die Kanzleien in zwei Lager, die mit und die ohne Zertifizierung, unterteilen.

Mit unserem Leistungsportfolio bieten wir Ihnen die Möglichkeit, binnen drei Monaten, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln der EU, des Bundes oder des Landes, die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 für Ihre gesamte Kanzlei zu erlangen. Unsere Philosophie ist dabei, Ihnen nicht eine Musterdokumentation über zu stülpen, sondern kanzleiindividuell die Effizienz Ihrer Abläufe zu verbessern.

Die Dokumentationserstellung erfolgt dabei, anders als bei anderen Anbietern, unmittelbar durch unser Haus.

Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass unser Haus, anders als unsere Wettbewerber, bereits seit März 2000 selber nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist.

Vorteile für Ihre Kanzlei:

    • Forderungen der Rechtsschutzversicherungen werden erfüllt
    • Rabattierung der Berufshaftpflichtversicherungen um bis zu 35 Prozent der Prämie
    • Standhalten des Wettbewerbsdrucks auch bei deutlicher Zunahme der Anzahl von Berufsträger
    • Effizienzsteigerung innerhalb der Kanzlei um ca. 20 Prozent
    • Förderungen der EU, des Bundes und des Landes von bis zu 80 Prozent der Vorbereitungskosten
    • Mandantenmarketing zur Erhöhung der Marktakzeptenz
    • Exkulpationsmöglichkeit bei Schadensfällen
    • Verbände z.B. (DIRO AG in Hamburg) proklamieren schon heute die Zertifizierung für ihre Mitglieder

In Zukunft wird das Tätigkeitsgebiet im Bereich der Rechtsberatung und -vertretung, nach unserer Einschätzung, auch vermehrt Aufträge der öffentlichen Hand umfassen (z.B. Zwangsverwaltung oder Nachlasspflege), daher ist es für ihre Kanzlei zukunftsweisend, nach der Einführung der gesetzlichen Regelung in Deutschland, das EU-Recht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Bezug auf die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 für alle Bereiche ihrer Kanzlei zu erfüllen.

RICHTLINIE 2004/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
in Verbindung mit VERORDNUNG (EG) Nr. 1422/2007 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2007

Artikel 49 Qualitätssicherungsnormen
Verlangen die öffentlichen Auftraggeber zum Nachweis dafür, dass der Wirtschaftsteilnehmer bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen, so nehmen sie auf Qualitätssicherungsverfahren Bezug, die den einschlägigen europäischen Normen genügen und von entsprechenden Stellen zertifiziert sind, die den europäischen Zertifizierungsnormen entsprechen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten sind anzuerkennen.

Unser Leistungsangebot für Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien umfasst:
(Unterseiten Links)

Bescheinigung der Zertifizierungsgesellschaft VQZ Bonn GmbH:

Zertifikat VQZ Bonn nach DIN EN ISO 9001 plus GOI

Förderungsmöglichkeiten:
(Unterseiten Links)

Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Referenzen im Bereich Rechtsanwälte benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, mit den entsprechenden Kontaktdaten, auf Anfrage zu.