Fördermittel Management

Unser Förderungsmanagement umfasst neben der EU-Förderung auch Förderungen des Bundes, der Länder und zum Teil der Verbände wie Industrie- und Handelskammer (IHK) und Handwerkskammer (HWK).

Förderung D

Die nicht rückzahlungspflichtige Förderungen belaufen sich je nach Bundesland, Thema und Branche von mindestens 50 Prozent bis zu 80 Prozent unserer in Rechnung gestellten Kosten.

Generell werden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Förderungen im Vorfeld der Beratungen beantragt und per Bewilligungsbescheid nach einem Beratungsgespräch in Ihrem Unternehmen / Ihrer Kanzlei genehmigt. Dieses Beratungsgespräch bereiten wir in der Regel vor und stellen die entsprechenden Unterlagen bereit. Ferner nehmen wir an dem Beratungsgespräch Teil.

Förderungsmöglichkeiten:
(Unterseiten Links)

Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Unterlagen für die verschiedenen Fördermöglichkeiten benötigen, klären wir mit Ihnen gerne die Fördermöglichkeiten im Rahmen eines Angebotes ab.