unternehmenswert:Mensch

Herr Wolfgang Buitkamp als geschäftsführender Gesellschafter der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH ist als Prozessberater für alle Handlungsfelder im Förderprogramm unternehmensWert:Mensch autorisiert. 

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In Deutschland besteht seit 2015 die bewährte Möglichkeit folgende nicht rückzahlungspflichtige Förderungen zu beantragen.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

    • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
    • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. Euro
    • weniger als 250 Beschäftigte*)
    • mindestens zweijähriges Bestehen des Unternehmens
    • mindestens eine / n sozialversicherungspflichtige / n Beschäftigte / n

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, erhalten bis zu 80 Prozent nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung (€ 8.000,00), Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent (€ 5.000,00). Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst. Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal € 1.000,00 pro Beratungstag kosten.

*)Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) unberücksichtigt, Teilzeitkräfte sind anteilig hinzuzurechnen.

Es gibt vier zentrale Handlungsfelder, die vom Programm unternehmensWert:Mensch gefördert werden:

    • Personalführung
    • Chancengleichheit & Diversity
    • Gesundheit
    • Wissen & Kompetenz

Wir sind in allen vier Handlungsfeldern autorisiert.

Insgesamt gibt es 2.000 autorisierte Prozessberater / -innen wovon nur 290 Prozessberater / -innen in allen vier Handlungsfelder autorisiert sind.

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Sollten Sie Fragen zum Förderprogramm unternehmensWert:Mensch haben, sprechen Sie uns bitte an.